Merkblatt bei einem Todesfall

Benachrichtigungen

  • Arzt: Feststellung des Todes, Ausstellen der Todesbescheinigung, benachrichtigt wenn nötig die Polizei oder den Richter.
  • Pfarrer: kümmert sich um die Angehörigen.
  • Bestattungsinstitut: kümmert sich, wenn Sie möchten, um die weiteren Angelegenheiten
  • Gemeinde: wird ein Reihengrab oder Urnengrab bereitstellen

Vorbereitung für die Bestattung

  • Zivilstandsamt: benachrichtigen; Familienbüchlein und ärztliche Todesbescheinigung mitnehmen
  • Beerdigungsbewilligung: des Zivilstandsamtes dem Pfarrer abgeben
  • Beerdigungstermin: mit Pfarrer, Gemeinde und Bestattungsinstitut absprechen.
  • Aufbahrung: Ort der Aufbahrung festlegen; Aufbahrung in der Kirche ist unentgeltlich.
  • Angehörige und Freunde: benachrichtigen.
  • Todesanzeige WB / Internet / andere Zeitungen: aufgeben mit 1 Fotos der/des Verstorbenen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
  • Sarg und Kreuz: bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
  • Totengewand: bereitstellen.
  • Kränze und Blumen: bestellen; dies kann mit dem Bestattungsinstitut zusammen erledigt werden.
  • eventuell Vereine: benachrichtigen; Verbände, Vereinigungen, (letzer) Arbeitgeber, Schule
  • Kirchenchor und Organisten: benachrichtigen; Dies kann über Frau Marie-Therese Bitz Tel. 079 519 78 55 erfolgen. (Der Kirchenchor hat eigene Aufwendungen für die Besoldung von Organist und Dirigent von Fr. 300-500.-).
  • zusätzliche Priester: müssen persönlich eingeladen werden.

Weitere Vorkehrungen

  • Sargträger: bestimmen, 1 Kreuzträger und 1 Träger Sargstrauss bestimmen.
  • Kreuzbeleuchtung: wenn gewünscht telefonisch beim Pfarramt (sfr. 25.–/Nacht).
  • Messvorbereitung:
    • beim Pfarrer Lebenslauf abgeben
    • mit dem Pfarrer Beerdigungsmesse besprechen
    • Gedächtnismesse und Stiftjahrzeit (25 Jahre: sfr. 500.–) festlegen.
  • Beerdigungsmahl: mit Wirten Kontakt aufnehmen (Imbiss, Apéro)
  • Versicherung: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, übrige Versicherungen und Militär- oder Zivilschutzstellen benachrichtigen (Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung beilegen).
  • Abonnemente: Zeitungen, Zeitschriften etc. abmelden.
  • Danksagung und Andenken: in der Zeitung nach der Beerdigung Danksagung und Nachruf evtl. Totenbildchen.

Grabschmuck - Grabmäler - Grabgebühren

Es ist zu beachten, dass der Grabschmuck und das Grabmal dem Friedhofreglement entspricht. Dieses liegt in der Gemeindekanzlei und in der Kirche auf. Die Grabgebühren sind im Anhang des Friedhofreglements festgelegt. Bemerkungen

Die Regelung aller Angelegenheiten im Todesfall kann auch einem Bestattungsunternehmen anvertraut werden.

Das Merkblatt für Sterbevorsorge "Im Falle meines Todes" kann auf der Homepage der Pfarrei heruntergeladen werden unter http://www.pfarrei.gampel.ch Weitere Informationen

Artikel aktualisiert am 9 Juli 2021